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Für Arbeitgeber

Arbeitssicherheit effektiv & rechtssicher umsetzen

Mit uns gestalten Sie rechtskonformen Arbeitsschutz effektiv, praxistauglich und abgestimmt auf Ihre Unternehmensziele.

Verbände & Zertifizierungen

Arbeitsschutz ist komplex.

Arbeitssicherheit beginnt im Kopf – mit dem Bewusstsein für den Stellenwert der Sicherheit in Ihrem Betrieb. Sie verpflichtet gesetzlich den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Kosten & Ressourcen

Die Implementierung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Arbeitsschutzsystems kann mit hohen Kosten verbunden sein. Vor allem kleinere Unternehmen können umfangreiche und wirklich funktionierende Systeme oft nicht etablieren.

Gesetzliche Anforderungen

Die regelmäßigen Änderungen und branchenspezifischen Unterschiede in den Arbeitsschutzvorschriften schaffen Unsicherheit, besonders für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung.

Wir unterstützen
ganzheitlich.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der gesamtheitlichen Beurteilung der Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter und den daraus resultierenden Gefahren unter Berücksichtigung physischer, psychischer und sozialer Maßstäbe und gewähren Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch unternehmerischen Fortschritt zugleich.

Leistungen

Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen.

Durchführen von Sicherheitsunterweisungen.

Ausbildungen, Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsspezifische Schulungen.

Organisation und Durchführung von Ausschusssitzungen.

Betreuungspläne

Basis

Um einen umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, die sogenannte Regelbetreuung vor.
Diese übernehmen wir für Unternehmen aller Größe und Branchen.

Betriebsspezifisch

Den Bedarf der betriebsspezifischen Betreuung hat der Unternehmer unter zu Hilfenahme des Anhanges 4 der DGUV Vorschrift 2 zu ermitteln. Hierbei unterstützen sie unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt.

Der Unternehmer muss bei der Ermittlung des Umfanges der betriebsspezifischen Betreuung die Personalvertretung mit einbeziehen. Die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sind entsprechend dem Anhang 4 sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.

Die Wahrung und Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind gesetzlich verankerte Unternehmerpflichten und unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb. Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen, Qualitätsverlusten und nicht zuletzt zu menschlichem Leid. Hierdurch entstehen vermeidbare Kosten.

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.

Wir sind ihr kompetenter Partner im Bereich Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit und können Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und mit eigenem arbeitsmedizinischen Fachpersonal und dem Betriebsarzt betreuen. Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2.

Hier die Einteilung der Gefährdungsgruppen:

  • Gruppe I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigtem

Anlassbezogen

Haben Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen und höchstens 10 Beschäftigte, können Sie sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln, oder wir bieten ihnen die Anlassbezogene Betreuung an und unterstützen sie je nach Aufwand und Anlass bei ihrer Umsetzung im Arbeits u. Gesundheitsschutz.

Ihr individuelles Angebot

Sicher erfolgreich. Mit uns.

über

100

zufriedene Kunden

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30

Jahre Erfahrung

zertifiziert

01

Kostenloses Erstgespräch

Wir starten mit einer gründlichen Analyse Ihrer Situation, decken Risiken auf und geben Ihnen direkt umsetzbare erste Maßnahmen an die Hand. Buchen Sie hierzu einen Online Termin.

02

Individuelle Beratung

Auf Basis unserer Analyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Beratung, die genau auf Ihre Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben abgestimmt ist.​

03

Umsetzung

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen die entwickelten Maßnahmen um – praxisnah, effizient und rechtskonform. Einmalig oder im Rahmen von angepassten Betreuungspaketen.​

04

Betreuung

Arbeitssicherheit und Schutz sind ein fortlaufender Prozess. Wir begleiten Sie langfristig, passen Maßnahmen an neue Herausforderungen an und sorgen für nachhaltige Lösungen, die mit Ihrem Unternehmen wachsen.

Kundenstimmen

Gute Arbeit braucht
Sicherheit & Vorsorge

Ansprechpartner

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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