Für Arbeitgeber

Arbeitsmedizin 360° für eine gesunde Bilanz
ohne rechtliche Risiken

Die allumfassende arbeits- und betriebsmedizinsche Lösung für Ihr Unternehmen. Senken Sie signifikant das Ausfallrisiko Ihrer Mitarbeiter durch hochmodernes und effektives Gesundheitsmanagement. 

Partner & Zertifizierungen

Arbeitsmedizin ist Pflicht.

Arbeitsmedizin beginnt mit der präventiven Gesundheitsförderung – durch die frühzeitige Erkennung von berufsbedingten Erkrankungen und die Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, regelmäßig die arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu ergreifen.

Kosten & Ressourcen

Die Implementierung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Gesundheitmanagements kann mit hohen Kosten verbunden sein. Vor allem kleinere Unternehmen können umfangreiche und wirklich funktionierende Systeme oft nicht etablieren. 

Gesetzliche Anforderungen

Die regelmäßigen Änderungen und branchenspezifischen Unterschiede in den Arbeits- und Betriebsmedizin schaffen Unsicherheit, besonders für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung.

Der Betriebsarzt ist vorrangig Ihr Berater

Wichtig dabei ist, 
⦁    dass er in engem und vertrauensvollem Kontakt mit dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmern des Betriebes steht.
⦁    dass er mit der für den Betrieb zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit kooperiert. 

Der Betriebsarzt klärt in Absprache mit dem Unternehmer auch Fragen mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der staatlichen Behörde (Gewerbeaufsicht bzw. Amt für Arbeitsschutz)

Der Betriebsarzt führt Maßnahmen zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) aus bzw. deren Früherkennung. Im Unterschied zu vielen anderen Arztgruppen ist es wichtig, dass er über ein gutes Verständnis der Arbeitsprozesse verfügt und sich mit sozialmedizinischen sowie

sozialrechtlichen Grundlagen des Gesundheitssystems auskennt.      

⦁    Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
⦁    Gegenstand der Grundbetreuung ist die Unterstützung bei den grundlegenden Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention der
Arbeitsgestaltung. Betriebsärzte müssen hier aus eigener Initiative tätig werden.
⦁    Untersuchung und arbeits- betriebsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
⦁    Beobachtung des Arbeitsschutzes im Betrieb, z.B. durch Begehung der Arbeitsstätten.

Zu den grundlegenden Maßnahmen der verhältnispräventiven Arbeitsgestaltung gehört es, die bestehenden Arbeitsbedingungen hinsichtlich der folgenden Aspekte zu ermitteln, zu beurteilen und dazu „Soll-Zustände“ festzulegen:

⦁    Arbeitsmittel
⦁    Arbeitsstoffe
⦁    Arbeitsplatzgestaltung
⦁    Arbeitsumgebung
⦁    Arbeitsverfahren und Arbeitsorganisation

Unternehmer sollten sich unbedingt vom Betriebsarzt, in Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, beraten lassen, wenn ein besonderer Anlass vorliegt. Zu solchen Anlässen für die Beratung durch den Betriebsarzt gehören z. B.: (Einzelheiten s. DGUV Vorschrift 2):  
⦁    Einführung neuer Arbeitsverfahren
⦁    Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe
⦁    Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
⦁    Grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
⦁    Einführung neuer Arbeitsstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential zur Folge haben
⦁    Grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen
⦁    Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
⦁    Auftreten von Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen, die durch die Arbeit verursacht sein können
⦁    Für den Arbeitsschutz bedeutsame Suchterkrankungen, wie Alkoholabhängigkeit
⦁    Fragen des Arbeitsplatzwechsels Behinderter sowie der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden.

Wie jeder andere Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Diese gilt gegenüber jedermann, auch gegenüber dem Arbeitgeber ohne jede Einschränkung. Mitteilungen an den Arbeitgeber haben sich auf diejenigen Aussagen zu beschränken, die zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (z. B. bei Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV) erforderlich sind, oder bedürfen der Einwilligung des Betroffenen.

Wir unterstützen
ganzheitlich.

Wir bieten Ihnen die komplette Bandbreite der Arbeits- Betriebsmedizin für Ihr Unternehmen. Dabei ist unsere Rolle die des Beraters in allen Belangen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zusammen mit Experten aus allen Bereichen zum Thema Arbeitsschutz.

Individuelle Leistungen

Höhere
Teilnahmequote

Örtliche
Flexibilität

weniger
Ausfallzeiten

Arbeitsmedizinische Vorsorge

nach DGUV Empfehlung arbeitsmedizinische Beratung & Untersuchung

Für eine Reihe von arbeitsbedingten Belastungen gibt es Pflichtuntersuchungen: Der Arbeitgeber hat bei diesen Tätigkeiten Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen.

Ohne das Vorliegen eines unbedenklichen Untersuchungsergebnisses darf er den Arbeitnehmer nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigen, an dem dieser einschlägig belastet ist (z. B. durch Gefahrstoffe).

Für andere Tätigkeiten schreibt die ArbMedVV vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anbieten muss. Für die Mitarbeiter ist die Teilnahme jedoch freiwillig, und die ärztliche Bescheinigung ist auch nicht Voraussetzung für die Tätigkeit („Angebotsuntersuchungen“).

Darüber hinaus muss gemäß Arbeitsschutzgesetz den Beschäftigten die Möglichkeit geboten werden, sich auf eigenen Wunsch im Hinblick auf eine gesundheitliche Belastung bei der Arbeit fachärztlich untersuchen zu lassen – unabhängig davon, ob es hierfür eine spezielle Vorschrift gibt oder nicht: Hier spricht man von „Wunschuntersuchungen“ (ArbMedVV) oder häufig auch von allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Neben den Untersuchungen zur Vorbeugung bzw. Früherkennung von Gesundheitsstörungen gibt es solche, bei denen die Eignung für bestimmte Tätigkeiten. festgestellt wird. So soll auch eine Gefährdung von Arbeitskollegen, Dritten oder von wesentlichen Sachgütern minimiert werden – zum Beispiel bei Fahr- oder Steuertätigkeiten.

Offizielle Partner

Führerschein Untersuchungen

Wir prüfen die gesundheitliche Eignung und testen ihre psychomentale Leistungsfähigkeit für den Personenbeförderungsschein. Die notwendigen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erhalten Sie von uns. Wir erstellen und bestätigen das Ergebnis des Reaktionstests mit einem Gutachten.   

Offizielle Partner

Schutzausrüstung auf höchstem Sicherheitsniveau

Als fachkundiger Partner für Arbeitsschutz und PSA bieten wir Industrie und Handwerk hochwertige Markenprodukte nach europäischen Normen. Wir sind Mitglied im VDSI und bieten individuellen Gehörschutz sowie Korrektionsschutzbrillen für jede Branche an.

Jedes Ohr hat eine individuelle Form, daher sollte der Gehörschutz perfekt an diese angepasst werden. Wir bieten ergonomische Ohrstöpsel, die auch über längere Zeit angenehm sind und optimalen Schutz an lauten Arbeitsplätzen bieten. Je nach Lärmpegel können verschiedene Dämmfilter eingesetzt werden, um das Gehör zu schützen und dennoch wichtige Signaltöne hörbar zu lassen. Ein integriertes Headset ermöglicht einfache Kommunikation an lauten Arbeitsplätzen.

Gehörschutz Otoplastik Serenity SP

•Maximale Modularität durch earJack Adapter

•Ohrabformung durch unseren Mitarbeiter

•Lieferung mit Instruktionen, Etui und Gebrauchsanweisung

•Dichtungsprüfung

Optimaler Schutz und hoher Tragekomfort durch perfekt anpassbare Brillen
⦁    Erfüllung höchster internationaler Standards bei Materialien und Beschichtungen
⦁    Große Produktauswahl mit perfekter Funktionalität und modernem Design
⦁    Günstiges und transparentes Preissystem

Viele Arbeiten erfordern eine Schutzbrille, die Brillenträger oft zusätzlich über ihrer Sehhilfe tragen. Eine komfortablere Lösung bieten Korrektionsschutzbrillen, die Schutz und Sehkraft verbessern. Diese müssen sowohl den Anforderungen der DIN EN 166 entsprechen als auch hohen Tragekomfort bieten. So bleibt die Sicht klar und konzentriertes Arbeiten ist auch über längere Zeit möglich.

Wir bieten individuelle Korrektionsschutzbrillen, maßgeschneidert auf Ihre Sehstärke und Sicherheitsanforderungen. Vereinbaren Sie einen Termin und erhalten Sie Ihre persönliche Schutzbrille.

Offizieler Partner

HUBSIE

Betreuungspläne

Basis

Um einen umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, die sogenannte Regelbetreuung vor.
Diese übernehmen wir für Unternehmen aller Größe und Branchen.

Betriebsspezifisch

Den Bedarf der betriebsspezifischen Betreuung hat der Unternehmer unter zu Hilfenahme des Anhanges 4 der DGUV Vorschrift 2 zu ermitteln. Hierbei unterstützen sie unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt.

Der Unternehmer muss bei der Ermittlung des Umfanges der betriebsspezifischen Betreuung die Personalvertretung mit einbeziehen. Die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sind entsprechend dem Anhang 4 sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.

Die Wahrung und Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind gesetzlich verankerte Unternehmerpflichten und unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb. Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen, Qualitätsverlusten und nicht zuletzt zu menschlichem Leid. Hierdurch entstehen vermeidbare Kosten.

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.

Wir sind ihr kompetenter Partner im Bereich Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit und können Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und mit eigenem arbeitsmedizinischen Fachpersonal und dem Betriebsarzt betreuen. Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2.

Hier die Einteilung der Gefährdungsgruppen:

  • Gruppe I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigtem

Anlassbezogen

Haben Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen und höchstens 10 Beschäftigte, können Sie sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln, oder wir bieten ihnen die Anlassbezogene Betreuung an und unterstützen sie je nach Aufwand und Anlass bei ihrer Umsetzung im Arbeits u. Gesundheitsschutz.

Gesund erfolgreich. Mit uns.

über

100

zufriedene Kunden

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30

Jahre Erfahrung

zertifiziert

01

Kostenloses Erstgespräch

Wir starten mit einer gründlichen Analyse Ihrer Situation, decken Risiken auf und geben Ihnen direkt umsetzbare erste Maßnahmen an die Hand. Buchen Sie hierzu einen Online Termin.

02

Individuelle Beratung

Auf Basis unserer Analyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Beratung, die genau auf Ihre Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben abgestimmt ist.​

03

Umsetzung

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen die entwickelten Maßnahmen um – praxisnah, effizient und rechtskonform. Einmalig oder im Rahmen von angepassten Betreuungspaketen.​

04

Betreuung

Arbeitssicherheit und Schutz sind ein fortlaufender Prozess. Wir begleiten Sie langfristig, passen Maßnahmen an neue Herausforderungen an und sorgen für nachhaltige Lösungen, die mit Ihrem Unternehmen wachsen.

Kundenstimmen

Gute Arbeit braucht
Sicherheit & Vorsorge

Ansprechpartner

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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